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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87   

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BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87 (https://dejure.org/1987,381)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1987 - 1 StR 229/87 (https://dejure.org/1987,381)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1987 - 1 StR 229/87 (https://dejure.org/1987,381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung zur besseren Erreichung des Zwecks der Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 67 (i.d.F. des 23. StrÄndG)
    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 150
  • NJW 1988, 216
  • MDR 1987, 1038
  • NStZ 1987, 574
  • JR 1988, 378
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).

    In der Regel ist allerdings zu verlangen, daß der Tatrichter konkrete Anhaltspunkte darlegt, die erkennen lassen, worin die Gefährdung des Maßregelerfolgs durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich bei dem Verurteilten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428).

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97

    Zulässigkeit des Abweichens von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung

    Eine Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 13 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 7. Mai 1997 - 2 StR 212/97).

    Entscheidend - auch für die Frage eines Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe - sind die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlung (BGHSt 33, 285 ff [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.).

  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90

    Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit

    Richtig ist, daß der Gesichtspunkt, die Erzeugung eines Motivationsdruckes sei notwendig, um die Therapiebereitschaft des Verurteilten zu fördern und damit das Gelingen der Entziehungskur sicherzustellen, die Anordnung des Vorwegvollzugs von Strafe rechtfertigen kann (BGHSt 33, 285 (286 f.) [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] ; BGH NStZ 1987, 574; vgl. ferner Maul/Lauven NStZ 1986, 397 (398)).

    Darauf, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung gemäß S 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (vgl. BGH NStZ 1987, 574 sowie Maul/Lauven a.a.O. S. 399), stützt sich die angefochtene Entscheidung nicht.

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Mit der Anordnung teilweisen Vorwegvollzuges der Strafe wird - namentlich im Fall der Verhängung längerer Freiheitsstrafen neben einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - vielfach das Anliegen verfolgt, den Verurteilten nach der für eine Therapie als sinnvoll erachteten Dauer im Falle des Therapieerfolges auf der Grundlage der §§ 57, 67 d Abs. 2 StGB aus dem Maßregelvollzug in die Freiheit entlassen zu können (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 3; Zweckerreichung, leichtere 3; Maul/Lauven NStZ 1986, 397 (399)).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe -

    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).

    Mit dem Bestreben, eine Entlassung des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug in die Freiheit zu ermöglichen und den mutmaßlichen Erfolg einer Entziehungsbehandlung nicht durch anschließenden Strafvollzug zu gefährden, wird zwar ein bedeutsamer Gesichtspunkt hervorgehoben (BGH NStZ 1987, 574).

  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 680/97

    Zulässigkeit der Anordnung eines Vorwegentzugs

    Eine Umkehrung der Vollstrekkungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 13 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 7. Mai 1997 - 2 StR 212/97).

    Notwendig sind dafür konkrete Anhaltspunkte, die erkennen lassen, worin die Gefährdung des Maßregelvollzugs durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich bei dem betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGH JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.).

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91

    Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung

    Allerdings kann die Umkehrung der in § 67 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Vollzugsreihenfolge auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Entziehungsbehandlung nach § 64 Abs. 1 StGB unmittelbar vorausgehen sollte (vgl. dazu Maul/Lauven NStZ 1986, 397, 399 sowie BGH NJW 1988, 216, 217).

    Doch hat auch in einem solchen Fall das Gericht zu prüfen, ob das verfolgte Ziel durch den Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe, den die Neufassung des § 67 Abs. 2 StGB zuläßt, erreicht werden kann (vgl. BGH NJW 1988, 216/217 sowie Fischer NStZ 1991, 324).

  • LG Frankfurt/Main, 13.04.1999 - 8 S 114/98

    Prämienrückzahlungsansprüche nach sechsjähriger Fortführung des schwebend

    Eine solche liegt nach der herrschenden Geldleistungstheorie erst mit Eintritt des Versicherungsfalls vor (vgl. LG Hamburg, NJW 1988, 216; Prölss/Martin, § 3 Rdnr. 4, § 1 Rdnr. 22; a.A. LG Waldshut-Tiengen, VersR 1985, 939).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zu berücksichtigen sein, daß der Vorwegvollzug von Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird, das heißt, die Rehabilitation des Angeklagten hierdurch gefördert wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 2 und 3).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 54/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzuges

    Auch die Notwendigkeit des Abweichens von der Vollzugsreihenfolge (§ 67 Abs. 2 StGB) ist unter den gegebenen Umständen ausreichend begründet (vgl. hierzu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 8, 15).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Der Bundesgerichtshof hat für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m. Anm. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 310/91

    Vorwegvollzug einer Strafe vor der Maßregel - Vollzug der Unterbringung in einer

  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

  • BGH, 12.08.1994 - 3 StR 227/94

    Beschwer des Angeklagten durch fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung -

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Intention für

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 2 Ss 1126/99

    Begründung des Vorwegvollzugs der Strafe vor Unterbringung

  • BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96

    Beschränkung der Revision auf die Anordnung des Vorwegvollzugs - Rechtfertigung

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90

    Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil

  • BGH, 04.09.1990 - 2 StR 389/90

    Zulässigkeit der Beschränkung einer Revision auf die Reihenfolge der Vollziehung

  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 94/98

    Zulässigkeit des Vorwegentzugs in Bezug auf eine zu verhängende Gesamtstrafe

  • BGH, 17.09.1997 - 5 StR 450/97

    Möglichkeit eines Vollzugs der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • OLG Hamburg, 04.06.1993 - 2 Ws 246/93

    Vollstreckungsreihenfolge; Nachträgliche Änderung; Maßregelzweck; Verbüßen der

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93

    Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung;

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage in Form einer Drogentherapie

  • BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 370/92

    Verwerfung der Revision - Anordnung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung -

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 312/92

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der gesamten Strafe vor der Unterbringung in einer

  • BGH, 08.06.1989 - 1 StR 274/89

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug der Strafe vor der

  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 491/88

    Leichtere Erreichung des Zwecks der Maßregel bei vorheriger Vollstreckung der

  • BGH, 02.12.1993 - 1 StR 629/93

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Änderung der Reihenfolge der

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 90/89

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Vorwegvollzugs durch einen Jugendrichter

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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1987 - 2 StR 155/87   

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https://dejure.org/1987,2151
BGH, 10.06.1987 - 2 StR 155/87 (https://dejure.org/1987,2151)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1987 - 2 StR 155/87 (https://dejure.org/1987,2151)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 2 StR 155/87 (https://dejure.org/1987,2151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Vergehen gegen das Weingesetz - Betrug durch Einstufung von Weinen als "insgesamt verkehrsunfähig" beim Verkauf an die Abnehmer - Verkauf und Lieferung von Weinen unter Zuerkennung eines Prädikats

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 150
  • MDR 1987, 955
  • NStZ 1987, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Mainz, 17.04.1986 - 1 K 96/85
    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 2 StR 155/87
    Denn nach § 52 Abs. 4 Halbs. 1 WeinG 1971 dürfen Weine, die im AP-Verfahren (§ 14 Abs. 1, 3 WeinG 1971) eine Prüfungsnummer erhalten haben und mit den zugelassenen Angaben versehen sind, in den Verkehr gebracht werden und zwar "abweichend von Absatz 1", d.h.: selbst dann, wenn sie nach Naßgabe des Weingesetzes und der zugehörigen Verordnungen vorschriftswidrige Erzeugnisse sind (Zipfel, Weinrecht, WeinG 1971 § 52 Rdn. 20; Koch, WeinG 2. Aufl. Bd. II § 52 Anm. 3 d bb und § 14 Anm. 7; derselbe, Weinrecht 3. Aufl. Bd. E "Qualitätsprüfung" 6.2.1., 6.2.2. und "vorschriftswidrige Erzeugnisse" 3.5.2.; VG Mainz, Urteil vom 17. April 1986 - 1 K 96/85).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).
  • BGH, 30.11.1988 - 2 StR 375/88

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug - Vermarktung von Weinen als Spätlese -

    Auf die Revisionen der Angeklagten hob der Senat durch Beschluß vom 10. Juni 1987 - 2 StR 155/87 (abgedruckt in NJW 1988, 150) dieses Urteil auf.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1877
BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87 (https://dejure.org/1987,1877)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1987 - 1 StR 357/87 (https://dejure.org/1987,1877)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1987 - 1 StR 357/87 (https://dejure.org/1987,1877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung des Einwands der örtlichen Unzuständigkeit in einer Strafsache - Anforderungen an den Begriff der Teilnahme im Sinne des § 3 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 150
  • NStZ 1987, 569
  • StV 1987, 513
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Zwar war die Strafkammer auch nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Oberlandesgerichts weiterhin zur Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit befugt und auf entsprechenden Einwand auch verpflichtet (BGHSt 26, 191, 192 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75] mit ablehnender Anmerkung Meyer-Goßner NJW 1976, 1977); ihre örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch entgegen ihrer Rechtsansicht aus §§ 3, 13 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 22.05.1985 - 2 StR 261/85

    Strafklageverbrauch als Verurteilungshindernis - Dieselbe Tat als Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Tatgeschehen insgesamt als einheitliche Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80; Besohl. vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); dieser prozessuale Tatbegriff bestimmt zugleich den Begriff der Tat in § 3 StPO, den Zuständigkeitsregelungen können sinnvollerweise nur die Befugnis zur Verhandlung in § 264 Abs. 1 StPO erfaßter Taten betreffen (Pfeiffer in KK § 3 Rdn. 3).
  • BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75

    Filmzusendung

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Zwar war die Strafkammer auch nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Oberlandesgerichts weiterhin zur Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit befugt und auf entsprechenden Einwand auch verpflichtet (BGHSt 26, 191, 192 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75] mit ablehnender Anmerkung Meyer-Goßner NJW 1976, 1977); ihre örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch entgegen ihrer Rechtsansicht aus §§ 3, 13 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Die Zuständigkeit wurde durch die Anklageerhebung (vgl. Paulus in KMR 7. Aufl. § 3 Rdn. 3; Pfeiffer in KK StPO § 13 Rdn. 2) und den zur Zeit der Eröffnung des Hauptverfahrens bestehenden Zusammenhang begründet (Pfeiffer a.a.O. Rdn. 3 m.N.); diese Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Die Zuständigkeit wurde durch die Anklageerhebung (vgl. Paulus in KMR 7. Aufl. § 3 Rdn. 3; Pfeiffer in KK StPO § 13 Rdn. 2) und den zur Zeit der Eröffnung des Hauptverfahrens bestehenden Zusammenhang begründet (Pfeiffer a.a.O. Rdn. 3 m.N.); diese Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Tatgeschehen insgesamt als einheitliche Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80; Besohl. vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); dieser prozessuale Tatbegriff bestimmt zugleich den Begriff der Tat in § 3 StPO, den Zuständigkeitsregelungen können sinnvollerweise nur die Befugnis zur Verhandlung in § 264 Abs. 1 StPO erfaßter Taten betreffen (Pfeiffer in KK § 3 Rdn. 3).
  • RG, 02.01.1909 - III 856/08

    Zum Begriffe des "Zusammenhangs" im Sinne der §§ 3. 13 St.P.O.

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Der Begriff der Beteiligung in § 3 StPO ist nicht auf die Teilnahme im Sinne des materiellen Strafrechts beschränkt; es genügt entgegen der Meinung des Landgerichts die strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang (RGSt 42, 133; Paulus in KMR 7. Aufl. § 3 Rdn. 6; Wendisch in LR, StPO 24. Aufl. § 3 Rdn. 6).
  • RG, 16.10.1930 - II 536/30

    1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des §

    Auszug aus BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87
    Dabei bedeutet dieses Erfordernis nicht mehr als die Mitverantwortlichkeit für den den Mitangeklagten vorgeworfenen oder nachgewiesenen rechtlichen Erfolg, wenn auch nicht notwendig in demselben Umfang und unter denselben rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. RGSt 64, 377, 379).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

    Der Begriff der Tatbeteiligung in § 3 StPO ist nicht auf die Teilnahme im Sinne des materiellen Strafrechts beschränkt; es genügt die strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang (vgl. BGH NJW 1988, 150 = BGHR StPO § 3 Teilnahme 1).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des

    Es genügt vielmehr eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einer Tat (BGH NJW 1988, 150).
  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87

    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Eine Teilnahme der Angeklagten im Sinne des § 3 StPO an der jeweils von dem anderen Angeklagten begangenen Tat, also eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang (BGH NStZ 1987, 569), wird weder in den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft behauptet, noch ist sie aus dem angefochtenen Urteil des Landgerichts ersichtlich.
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19

    Sachzusammenhang bei Handel mit Betäubungsmitteln

    Auf die Frage, ob und unter welchen Bedingungen (auch) ein Zusammenhang mit weiteren Teilakten des Güterumsatzes begründet ist, etwa mit an anderen Orten vorgenommenen Straftaten der Endabnehmer (hierzu: BGH aaO. sowie Urteil vom 25.08.1987 - 1 StR 357/87, juris Rn. 6 ff.), kommt es nicht an.
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